Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Heilbronn e.V.

DRK-Kreisverband Heilbronn e.V.
Frankfurter Straße 12
74072 Heilbronn
Branchen

Hilfsorganisation, Medizin,

Deutsches Rotes Kreuz

Das Deutsche Rote Kreuz im Stadt- und Landkreis Heilbronn
Herzlich Willkommen beim DRK-Kreisverband Heilbronn!

Das Deutsche Rote Kreuz rettet Menschen, hilft in Notlagen, bietet eine Gemeinschaft, steht den Armen und Bedürftigen bei und wacht über das humanitäre Völkerrecht – in der ganzen Welt, in Deutschland und im Stadt- und Landkreis Heilbronn.

 

Wie soll es bei dir nach der Schule weitergehen …? Wie wär’s mit einem FSJ oder BFD im Rettungsdienst beim DRK Heilbronn:

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr für junge Menschen. Im FSJ leisten Jugendliche praktische Arbeit in Krankenhäusern, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen oder Sozialstationen und nehmen daneben an persönlichkeitsbildenden Seminaren teil.

Das Deutsche Rote Kreuz bietet seit 1964 jungen Menschen die Möglichkeit, sich freiwillig sozial zu engagieren. Jährlich nehmen etwa 10.000 junge Menschen dieses Angebot an. Der freiwillige Einsatz wird ganztägig in einer pflegerischen, erzieherischen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeit geleistet. Beim DRK-Heilbronn gibt es folgende Einsatzmöglichkeiten:

  • Hausnotruf
  • Altenpflegeheime (Heilbronn und Bad Friedrichshall)
  • Rettungsdienst
  • Jugendarbeit
  • Service Ehrenamt
  • Ausbildungszentrum

 

Wer kann teilnehmen:

Das FSJ wendet sich an junge Menschen im Alter zwischen 17 und 27 Jahren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, verschiedene Einsatzfelder  sozialer Berufe kennen zu lernen.

Sie lernen ihre eigenen Fähigkeiten einzuschätzen und erfahren, wie ihre Tätigkeit von anderen wahrgenommen und bewertet wird. Das FSJ hilft ihnen häufig, sich über ihren zukünftigen beruflichen Weg klar zu werden.

Für eine Teilnahme an einem FSJ entstehen keine Kosten außer der klassischen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. Zusätzlich besteht für Freiwillige im FSJ Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. 

Weitere Informationen gibt es unter: https://www.freiwilligendienste.drk.de/ 

 

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