Die Kassenprüfung

Das Jahr 2019 ist vorbei. Bei vielen Vereinen steht die ordentliche Mitgliederversammlung an, in denen der Vorstand Auskunft über das abgelaufene Vereinsjahr gibt. Üblicherweise erfolgt dies in Form von Berichten. Größte Aufmerksamkeit erhält dabei der Kassier mit seinem Kassenbericht. Das letzte Wort vor der Entlastung haben üblicherweise die Kassenprüfer, die oftmals kurz und knapp erklären, dass sie die Kasse stichprobenartig am Tag XY geprüft hätten, die Belege ordentlich dokumentiert und die Buchungen zeitnah erfolgt seien. Danach wird der Vorstand auf Empfehlung der Kassenprüfer entlastet. Soweit so gut.

Autor: Harald Krusenotto

31. Januar 2020

Rechtsanwalt Harald Krusenotto

Harald Krusenotto ist seit vielen Jahren in der Heilbronner Sportszene tätig. Als langjähriges Hauptausschussmitglied des Stadtverbands für Sport Heilbronn und aktueller Vorstand des TSB TC Horkheim e.V. kennt er die rechtlichen Themen der Vereine.

Manche erinnern sich vielleicht noch an einen großen Wohlfahrtsverein (e.V.) im Frankfurter Raum, der in die Schlagzeilen der Presse geriet, weil es dort über einen längeren Zeitraum finanzielle Unregelmäßigkeiten gegeben haben soll. Die zuständigen Kassenprüfer erklärten daraufhin ihren Rücktritt, weil sie nicht mehr so in die „Tiefe“ gehen könnten. Offensichtlich sind ihnen die Missstände verborgen geblieben.

Unweigerlich stellt sich hier die Frage: Wozu braucht ein Verein eine Kassenprüfung, wenn nur oberflächlich geprüft wird. Im Gesetz ist die Kassenprüfung gar nicht vorgesehen. Allerdings verlangt fast jede Vereinssatzung die Wahl von Kassenprüfern und somit auch die Kassenprüfung. Eine Aufgabenbeschreibung fehlt dann aber meistens. Letztendlich dient der Kassenprüfungsbericht den Mitgliedern dazu, sich neben den Berichten des Vorstandes ein umfassendes Bild über die Lage des Vereins machen zu können. Idealerweise wird dabei die Arbeit des Vorstandes sowohl auf die Einhaltung von Buchhaltungsvorschriften als auch auf die Umsetzung von Beschlüssen sowie auf die Einhaltung des Budgets und der Vereinssatzung überprüft. Die Intensität hängt – wie immer – vom Einzelfall und den Erfordernissen ab, soweit sich aus der Satzung oder aus den Beschlüssen der Mitgliederversammlung keine anderen Vorgaben ergeben.

Wer sich als Kassenprüfer zur Verfügung stellt, sollte wissen, was zu prüfen ist. Kenntnisse der ordnungsgemäßen Buchhaltung sind ebenso unabdingbar wie Kenntnis von den Geschäftsvorgängen im Verein. Wer die Verbuchung der Mitgliedsbeiträge prüft, muss die Mitgliederzahl kennen. Deshalb haben die Kassenprüfer das Recht, sämtliche Geschäftsvorgänge beim Vorstand / Kassier zu hinterfragen und Einsicht in die Bücher zu nehmen. Um seine Arbeit neutral ausführen zu können, ist der Kassenprüfer organisatorisch vom Vorstand unabhängig. Neutral bedeutet aber auch wirklich neutral! Persönliche Abneigungen gegenüber Vorstandsmitgliedern haben hier keinen Platz. Vorgänge sollten kritisch betrachtet werden.

Festgestellte Missstände dürfen nicht verschwiegen werden. Die Mitglieder sind in dem Kassenprüfungsbericht hierüber auch zu informieren.
Die Kassenprüfung selbst sollte die Geschäftsfelder des Vereins untersuchen (sportlicher Bereich, wirtschaftlicher Zweckbetrieb etc.). Je bedeutender die Geschäftsvorfälle waren, umso intensiver sollte in die Prüfung eingestiegen werden. Das Blättern in einzelnen Belegen hilft nicht, wenn die Ordnungsmäßigkeit von Investitionen geprüft werden soll. Dann muss auch in die einzelnen Verträge geschaut werden.

Die Kassenprüfer müssen im Allgemeinen auch keine Sorge haben, für ihre Tätigkeit in die Haftung genommen zu werden, falls sie nicht etwas vorsätzlich oder grob fahrlässig übersehen. Erkanntes Fehlverhalten darf nicht bewusst verschwiegen werden.

Dass die Kassenprüfer vertraulich zu arbeiten haben, dürfte ebenso selbstverständlich sein. Der Kassenprüfungsbericht gehört in die Mitgliederversammlung und nicht vorab bereits einzelnen Mitgliedern mitgeteilt.

Die Kassenprüfung ist kein Selbstzweck. Sie dient dazu, frühzeitig Missstände aufzudecken, damit Schaden vom Verein abgewendet wird. Eine vernünftige Kassenprüfung hilft das Vertrauen der Mitglieder in den Vorstand zu stärken und trägt somit zu einem angenehmen Vereinsleben bei.