Der Kassier und die Finanzen

Jedes Jahr das gleiche Ritual auf der Hauptversammlung eines Vereins: der Kassier trägt den Kassenbericht mehr oder weniger verständlich vor. Die Mitglieder nicken ab. Nachfragen kommen meist nur dann, wenn der Verein Verluste gemacht hat. Ansonsten wird die Arbeit des Kassiers kaum wahrgenommen. Dies hängt auch damit zusammen, dass seine Aufgaben meistens kaum definiert sind.

Autor: Harald Krusenotto

20. Juli 2018

Rechtsanwalt Harald Krusenotto

Harald Krusenotto ist seit vielen Jahren in der Heilbronner Sportszene tätig. Als langjähriges Hauptausschussmitglied des Stadtverbands für Sport Heilbronn und aktueller Vorstand des TSB TC Horkheim e.V. kennt er die rechtlichen Probleme der Vereine.

In der Satzung findet sich zwar das Vorstandsamt des Kassiers. Was er aber zu tun oder zu lassen hat, wird nicht weiter beschrieben. Im Gesetz findet man zum Kassier überhaupt nichts. Dort heißt es lediglich, dass für die Geschäftsführung des Vorstands die für den Auftrag geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung finden. Das heißt, dass der Vorstand seinen Mitgliedern gegenüber auskunfts- und rechenschaftsverpflichtet ist.

Der Vorstand (Kassier) hat über die mit den Einnahmen und Ausgaben verbundene Verwaltung Rechenschaft abzulegen durch eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben. Die Mitglieder sollen über die finanzielle Lage informiert werden. Diese Buchführungspflicht dient darüber hinaus auch der Besteuerung. Der gemeinnützige Verein ist zwar steuerbegünstigt, aber nicht steuerfrei. Je nach Größe des Vereins und nach Art der Einnahmen und Ausgaben wird man deshalb ohne Steuerberater nicht auskommen. Auf korrekte Aufzeichnungen – insbesondere bei Bareinnahmen- und -ausgaben – sollte penibel Wert gelegt werden. Bevor Rechnungen beglichen werden, sollten diese auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit von einem anderen Vorstandsmitglied überprüft und freigegeben werden. Schnell bewegt sich der Kassier im Bereich der persönlichen Haftung (Schadenersatzansprüche des Vereins ihm gegenüber) oder gar der strafrechtlich relevanten Untreue oder Steuerhinterziehung.

Oftmals kümmert sich der Kassier auch neben dem Einzug von Mitgliedsbeiträgen um die Verwaltung von Sponsorengeldern, das Ausstellen von Spendenbescheinigungen sowie um die Beantragung öffentlicher Zuschüsse. Große Sorgfalt ist auf das Ausstellen von Spendenbescheinigungen zu legen. Falsche Bescheinigungen gefährden die Gemeinnützigkeit des Vereins. Vielfach ist im Verein nicht bekannt, welche öffentlichen Zuschüsse für welche Zwecke beantragt werden können. Ein Blick in die Förderrichtlinien der Verbände und der Kommunen lohnt sich immer. Zu achten ist darauf, dass Maßnahmen erst dann ausgelöst werden, wenn der Zuschuss bewilligt wurde.
Insgesamt ist dem Kassier eine große Verantwortung übertragen. Die Einzelheiten sollten deshalb in einer möglichst genauen Aufgabenbeschreibung im Rahmen einer Geschäftsordnung des Vorstandes festgelegt werden. (HK)