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	<title>Vorstand | sportheilbronn Magazin</title>
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	<title>Vorstand | sportheilbronn Magazin</title>
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		<title>Red Devils Heilbronn &#8211; Bundesligist mit neuem Officeteam</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Ralf Scherlinzky]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Nov 2023 10:10:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[SPORTHEILBRONN]]></category>
		<category><![CDATA[Ausgabe 30]]></category>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Erneuter Wechsel in der Geschäftsstelle der RED DEVILS Heilbronn: Nachdem sich Dominik Bauer nach nur etwas mehr als einem Jahr wieder verabschiedet hat, setzt der Ringer-Bundesligist nun auf ein Duo in der Geschäftsstelle.</p>
<p>Neuer Geschäftsstellenleiter ist Nico Nersinger. Der gebürtige Allgäuer hat einen Bachelorabschluss in Wirtschaftswissenschaften und machte danach seinen Master in Sportmanagement. Während seines Studiums absolvierte der 28-Jährige ein Praktikum beim Handball-Zweitligisten Rimparer Wölfe, ehe er nach Abschluss seines Studiums als Sales Manager beim Basketball-Bundesligisten Würzburg Baskets arbeitete. „Ich freue mich sehr darauf, meine Stärken und Kenntnisse einzubringen, um die RED DEVILS am Standort Heilbronn sichtbarer zu machen und weiter zu professionalisieren“, geht Nico Nersinger motiviert an seine neue Aufgabe heran.</p>
<p>Verstärkung erhält Nersinger durch keinen Geringeren als Eduard Popp. Der Olympia-Fünfte von Rio 2016 und Europameisterschafts-Dritte von 2021 hat seine internationale Ringer-Karriere im Frühjahr 2023 beendet. Seit seinem Ausscheiden aus der Sportfördergruppe der Bundeswehr bringt sich der 32-Jährige, parallel zu seiner Selbständigkeit im Trainerbereich, in Teilzeit in der Geschäftsstelle der RED DEVILS ein. Selbst im Verein als Mensch und Sportler groß geworden, ist Popp die Identifikationsfigur des Vereins und kann diesen authentisch nach außen vertreten.</p>
<p>„Die Kombination mit Nico und Eddi ist für uns optimal. Mit diesem Duo können wir den Herausforderungen der Bundesliga am besten gerecht werden“, freut sich der neue Abteilungsleiter Patrick Reutter.</p>
<p>Sportlich ist der Deutsche Mannschafts-Vizemeister von 2018/19 schon mal perfekt in die Saison gestartet. In den bei Redaktionsschluss fünf absolvierten Bundesliga-Kämpfen gab es fünf Siege und die RED DEVILS grüßen von der Tabellenspitze der Bundesliga West.</p>
<p>Einer der Erfolgsgaranten der Siegesserie: Eduard Popp, der nach dem Rückzug aus dem Nationalteam wieder den Spaß am Ringen gefunden hat und fast schon in Olympia-Form von Sieg zu Sieg eilt. Ein internationales Comeback schließt das Neckargartacher Ringer-Urgestein jedoch aus: „Dieser Zug ist abgefahren und ich möchte nicht mehr, dass sich mein Tag nur noch ums Ringen dreht. Der Druck, den ich in den letzten Jahren hatte, ist gewichen und der Spaß ist wieder zurück.“</p>
<p>Besonders viel Spaß hätten die Verantwortlichen, wenn sie sich in dieser Saison bereits den Traum vom Meistertitel erfüllen könnten.</p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p><em>Die neue Führungsriege der RED DEVILS (von links): Nico Nersinger, Patrick Reutter und Eduard Popp. </em><br />Foto: SPORTHEILBRONN</p></div>
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		<title>Sportrecht: Vorstand &#8211; Abwahl &#8211; Anfechtung</title>
		<link>https://sportheilbronn-magazin.de/sportrecht-vorstand-abwahl-anfechtung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Harald Krusenotto]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Nov 2023 10:07:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 30]]></category>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Es soll vorkommen, dass Mitglieder mit der Arbeit ihres Vorstandes nicht zufrieden sind oder ihn aus sonstigen Gründen loswerden möchten.</p>
<p>Falls man damit nicht bis zur ordentlichen Mitgliederversammlung warten will, kann vom Vorstand die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verlangt werden, wenn mindestens zehn Prozent der Mitglieder ihn dazu auffordern. Satzungsmäßig kann ein anderes Quorum vorgesehen werden. Aber selbst bei kleineren Vereinen haben die Initiatoren kaum die Möglichkeit, die Voraussetzungen hierzu zu schaffen, weil sie keinen Zugriff auf die Mitgliederliste haben.</p>
<p>Das Oberlandesgericht Hamm hat hierzu am 26.04.2023, Az. 8 U 94/22 entschieden, dass immer dann ein Anspruch auf Überlassung der Mitgliederliste besteht – auch mit E-Mail-Adressen – , wenn das Mitglied ein berechtigtes Interesse hat und dem kein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse des Vereins oder berechtigte Belange der Vereinsmitglieder entgegenstehen. Dabei sieht das Gericht ein berechtigtes Interesse bereits dann als gegeben an, wenn eine Kontaktaufnahme mit anderen Vereinsmitgliedern zu organisieren ist. Insbesondere die Herausgabe der E-Mail-Adressen verstößt nicht gegen den Datenschutz, da es heutzutage üblich ist, per E-Mail zu kommunizieren. Selbst ein Vereinsforum, über das man sich verständigen könnte, reicht nicht aus, um den Belangen der „Opposition“ Genüge zu tun. Das Interesse des Vereinsmitglieds, durch E-Mails nicht belästigt zu werden, muss dahinter zurückstehen, zumal eventuelle Belästigungen per Mausklick gelöscht werden können. Im Rahmen der Interessenabwägung ist die Übermittlung der Mitgliederliste zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte erforderlich.</p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p><em>Rechtsanwalt Harald Krusenotto ist seit vielen Jahren in der Heilbronner Sportszene tätig. Als langjähriges Hauptausschussmitglied des Stadtverbands für Sport Heilbronn und aktueller Vorstand des TSB TC Horkheim e.V. kennt er die rechtlichen Themen der Vereine.</em></p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Natürlich haben die Initiatoren zu beachten, dass auch sie dem Datenschutz verpflichtet sind. Die Daten sind daher entsprechend zu löschen, wenn sie ihren Zweck erfüllt haben. Klar ist, dass die Mitgliederliste nur zu dem berechtigten Zweck (hier: Vorbereitung einer Mitgliederversammlung) verwendet werden darf. Keinesfalls darf sie aus anderen Gründen weitergegeben werden.</p>
<p>Bei ordnungsgemäßer Einberufung der Mitgliederversammlung und entsprechender Antragstellung kann im Gegensatz zur Wahl eines Vorstands die Abwahl im „Block“ erfolgen. Dies hat das Landgericht Potsdam am 15.08.2022, Az. 8 O 160/21, entschieden. Grundsätzlich ist die Abberufung/Abwahl ohne Grund möglich (vgl. § 27 BGB). Sollte in der Satzung ein wichtiger Grund vorgesehen sein, muss dieser (z.B. grobe Pflichtverletzung) vorliegen. Die Abwahl eines Vorstands macht zudem die sofortige Neuwahl eines Vorstands erforderlich.</p>
<p>(Abwahl-)Beschlüsse der Mitgliederversammlung können angefochten werden. Zu unterscheiden sind nichtige oder fehlerhafte Beschlüsse. Beide sind mit einer Feststellungsklage anzugreifen. Offen ist, innerhalb welcher Frist die Klage eingereicht werden muss, wenn in der Satzung keine Frist bestimmt ist. Das Klagerecht kann verwirken (kann nicht mehr ausgeübt werden), wenn es nicht innerhalb eines gewissen Zeitraums ausgeübt wird (Oberlandesgericht Hamm Entscheidung vom 01.03.2021, Az. 8 U 61/20). Innerhalb welcher Frist dies der Fall ist, ist gerichtlicherseits endgültig nicht geklärt. Die Rechtsprechung tendiert zwischen ein und sechs Monaten ab Kenntnis des Protokolls. In manchen Vereinen wird jedoch kein Protokoll versandt. Deshalb sollte sicherheitshalber zeitnah nach der Versammlung das Protokoll angefordert werden, um innerhalb eines Monats nach Erhalt Klage zu erheben. Dann ist man auf der sicheren Seite.</p></div>
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		<title>Die Kassenprüfung</title>
		<link>https://sportheilbronn-magazin.de/die-kassenpruefung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Harald Krusenotto]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Jan 2020 19:00:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 15]]></category>
		<category><![CDATA[SPORTHEILBRONN]]></category>
		<category><![CDATA[Sportrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>https://sportheilbronn-magazin.de</p>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p><em><strong>Das Jahr 2019 ist vorbei. Bei vielen Vereinen steht die ordentliche Mitgliederversammlung an, in denen der Vorstand Auskunft über das abgelaufene Vereinsjahr gibt. Üblicherweise erfolgt dies in Form von Berichten. Größte Aufmerksamkeit erhält dabei der Kassier mit seinem Kassenbericht. Das letzte Wort vor der Entlastung haben üblicherweise die Kassenprüfer, die oftmals kurz und knapp erklären, dass sie die Kasse stichprobenartig am Tag XY geprüft hätten, die Belege ordentlich dokumentiert und die Buchungen zeitnah erfolgt seien. Danach wird der Vorstand auf Empfehlung der Kassenprüfer entlastet. Soweit so gut.</strong></em></p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p><strong>Rechtsanwalt Harald Krusenotto</strong></p>
<p><strong>Harald Krusenotto ist seit vielen Jahren in der Heilbronner Sportszene tätig. Als langjähriges Hauptausschussmitglied des Stadtverbands für Sport Heilbronn und aktueller Vorstand des TSB TC Horkheim e.V. kennt er die rechtlichen Themen der Vereine.</strong></p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Manche erinnern sich vielleicht noch an einen großen Wohlfahrtsverein (e.V.) im Frankfurter Raum, der in die Schlagzeilen der Presse geriet, weil es dort über einen längeren Zeitraum finanzielle Unregelmäßigkeiten gegeben haben soll. Die zuständigen Kassenprüfer erklärten daraufhin ihren Rücktritt, weil sie nicht mehr so in die „Tiefe“ gehen könnten. Offensichtlich sind ihnen die Missstände verborgen geblieben.</p>
<p>Unweigerlich stellt sich hier die Frage: Wozu braucht ein Verein eine Kassenprüfung, wenn nur oberflächlich geprüft wird. Im Gesetz ist die Kassenprüfung gar nicht vorgesehen. Allerdings verlangt fast jede Vereinssatzung die Wahl von Kassenprüfern und somit auch die Kassenprüfung. Eine Aufgabenbeschreibung fehlt dann aber meistens. Letztendlich dient der Kassenprüfungsbericht den Mitgliedern dazu, sich neben den Berichten des Vorstandes ein umfassendes Bild über die Lage des Vereins machen zu können. Idealerweise wird dabei die Arbeit des Vorstandes sowohl auf die Einhaltung von Buchhaltungsvorschriften als auch auf die Umsetzung von Beschlüssen sowie auf die Einhaltung des Budgets und der Vereinssatzung überprüft. Die Intensität hängt – wie immer – vom Einzelfall und den Erfordernissen ab, soweit sich aus der Satzung oder aus den Beschlüssen der Mitgliederversammlung keine anderen Vorgaben ergeben.</p>
<p>Wer sich als Kassenprüfer zur Verfügung stellt, sollte wissen, was zu prüfen ist. Kenntnisse der ordnungsgemäßen Buchhaltung sind ebenso unabdingbar wie Kenntnis von den Geschäftsvorgängen im Verein. Wer die Verbuchung der Mitgliedsbeiträge prüft, muss die Mitgliederzahl kennen. Deshalb haben die Kassenprüfer das Recht, sämtliche Geschäftsvorgänge beim Vorstand / Kassier zu hinterfragen und Einsicht in die Bücher zu nehmen. Um seine Arbeit neutral ausführen zu können, ist der Kassenprüfer organisatorisch vom Vorstand unabhängig. Neutral bedeutet aber auch wirklich neutral! Persönliche Abneigungen gegenüber Vorstandsmitgliedern haben hier keinen Platz. Vorgänge sollten kritisch betrachtet werden.</p>
<p>Festgestellte Missstände dürfen nicht verschwiegen werden. Die Mitglieder sind in dem Kassenprüfungsbericht hierüber auch zu informieren.<br />Die Kassenprüfung selbst sollte die Geschäftsfelder des Vereins untersuchen (sportlicher Bereich, wirtschaftlicher Zweckbetrieb etc.). Je bedeutender die Geschäftsvorfälle waren, umso intensiver sollte in die Prüfung eingestiegen werden. Das Blättern in einzelnen Belegen hilft nicht, wenn die Ordnungsmäßigkeit von Investitionen geprüft werden soll. Dann muss auch in die einzelnen Verträge geschaut werden.</p>
<p>Die Kassenprüfer müssen im Allgemeinen auch keine Sorge haben, für ihre Tätigkeit in die Haftung genommen zu werden, falls sie nicht etwas vorsätzlich oder grob fahrlässig übersehen. Erkanntes Fehlverhalten darf nicht bewusst verschwiegen werden.</p>
<p>Dass die Kassenprüfer vertraulich zu arbeiten haben, dürfte ebenso selbstverständlich sein. Der Kassenprüfungsbericht gehört in die Mitgliederversammlung und nicht vorab bereits einzelnen Mitgliedern mitgeteilt.</p>
<p>Die Kassenprüfung ist kein Selbstzweck. Sie dient dazu, frühzeitig Missstände aufzudecken, damit Schaden vom Verein abgewendet wird. Eine vernünftige Kassenprüfung hilft das Vertrauen der Mitglieder in den Vorstand zu stärken und trägt somit zu einem angenehmen Vereinsleben bei. </p></div>
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			</div>
				
				
				
				
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			</div></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://sportheilbronn-magazin.de/die-kassenpruefung/">Die Kassenprüfung</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://sportheilbronn-magazin.de">sportheilbronn Magazin</a>.</p>
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